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Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter: die Regelungen

Mit kleinen Aufmerksamkeiten verleihen Sie Ihrer Wertschätzung und Anerkennung gegenüber Ihren Mitarbeitenden Ausdruck. Dazu haben Sie mehrere Optionen. Sie können Geschenke steueroptimiert, steuerbegünstigt oder steuerfrei über den Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter vergeben. Geschenke in Form von Präsenten oder Gutscheinen steigern die Motivation und tragen langfristig zur Mitarbeiterbindung bei. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das eine Investition, die sich schnell auszahlt.

Übrigens: Analog zu Mitarbeitergeschenken kann sich auch die Kundenbindung mit originellen Kundengeschenken erfolgreich steigern lassen.

Alles, was Sie über den Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Und falls Sie auf der Suche nach besonderen und hochwertigen Präsenten sind, schauen Sie doch einmal in den Online-Shop von TROIKA.

Was ist der Freibetrag für Mitarbeiter-Geschenke?

Im Rahmen der Richtlinien und Gesetze steht Ihnen ein monatlicher Freibetrag für Mitarbeitergeschenke zur Verfügung. So können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, steuerfreie Geschenke wie Waren, Dienstleistungen und spezielle Gutscheine an Ihr Personal übergeben. Geschenke für Mitarbeiter unterliegen dabei einer Freigrenze, die sich, Stand 2022/2023, auf 60 Euro beläuft. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter nur zu persönlichen Anlässen gilt, dazu zählen beispielsweise:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • bestandene Abschlussprüfung
  • Mitarbeiterjubiläum
  • Dienstantritt
  • Positionswechsel
  • Verabschiedung
  • Ruhestand

Warum den Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter nutzen?

Mit kleinen Geschenken zu persönlichen Anlässen würdigen Sie die Arbeit und die Leistung Ihrer Mitarbeiter wert. Sie können auf diese Weise Ihre Anerkennung und Aufmerksamkeit ausdrücken. Das wiederum führt zu einer Steigerung der Mitarbeitermotivation und der Zufriedenheit. Zufriedene Mitarbeiter bleiben deutlich länger in einem Unternehmen und fühlen sich diesem zugehörig. Nutzen Sie den Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter, können Sie sogar den Antrieb zur Leistungsverbesserung erhöhen und Ihr Image auch nach außen positiv unterstreichen. So hat der Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter zahlreiche Vorteile, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Wann gilt ein Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter?

Achtung: Nicht jedes Geschenk an einen Angestellten ist per se steuerfrei. Einerseits gilt der Freibetrag nur für die genannten Anlässe und darf andererseits den Wert von 60 Euro nicht überschreiten. Dieser Betrag versteht sich als Bruttobetrag, einschließlich der Umsatzsteuer. Für was Sie den Freibetrag für Geschenke an einen Mitarbeiter nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Es sollte natürlich idealerweise zu den Vorlieben des Empfängers passen.

Ausgenommen vom Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter sind Geldgeschenke. Diese zählen zum Arbeitslohn und sind damit steuerpflichtig. Aktuell besteht bis zum 31. Dezember 2024 jedoch eine Zuwendung von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie, die ebenso steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

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Der Unterschied von Sachbezügen zum Steuerfreibetrag für Geschenke an Mitarbeiter

Neben dem Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter gibt es alternativ die Sachbezüge. Diese umfassen Geschenke und Gehaltsextras bis zu einem Wert von 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei, ohne dafür einen Bezug zu einem besonderen Anlass nachweisen zu müssen. Der Wert von 50 Euro versteht sich monatlich.

Zu den Sachbezügen gehören unter anderem:

  • Vergünstigungen wie Mitarbeiterrabatte
  • Kantinenmahlzeiten
  • Restaurantgutscheine
  • Berufskleidung
  • Firmenwagen zur Privatnutzung
  • Jobticket
  • Gutscheine und Geldkarten
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung
  • kostenfreie Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Unterkunftskosten

Der Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter von 60 Euro zu einem besonderen Anlass kann zusätzlich zu den 50 Euro Sachbezügen genutzt werden. Fallen gleich mehrere solcher Anlässe kurz hintereinander, sind grundsätzlich auch mehrere Geschenke in einem Monat möglich. Eine Obergrenze gibt es in diesem Fall nicht, solange die 60 Euro pro Zuwendung nicht überschritten werden.

Gilt der Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter auch für steuerfreie Weihnachtsgeschenke?

Sowohl ein Firmenjubiläum als auch Weihnachten fallen als Anlässe nicht unter den Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter, da bei diesen laut Gesetzgeber kein persönlicher Anlass gegeben ist. Jedoch können Sie steuerfreie Weihnachtsgeschenke verschenken, wenn Sie die Geschenkregelung für Betriebsveranstaltungen anwenden. Hier stehen Ihnen als Freibetrag 110 Euro zur Verfügung. Diese Betriebsausgaben müssen Sie lediglich auf alle teilnehmenden Mitarbeiter aufteilen.

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Welche Geschenke kommen beim Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter infrage?

Sofern Sie sich dazu entscheiden, den Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter einzusetzen, achten Sie darauf Sie, dass Sie etwas Persönliches für den Beschenkten besorgen. Sehr beliebt sind unter anderem Multitasking-Bleistifte oder moderne Schlüsselanhänger. Ein Lunch-Box kommt ebenso gut an. Füllen Sie diese doch gleich mit gesunden Snacks. Wer oft auf Geschäftsreise für Ihr Unternehmen unterwegs ist, freut sich mit Sicherheit über eine praktische Tasche oder ein smartes Kartenetui. Zur Geburt eines Kindes passen Babyspielzeug oder Strampler. Ebenso können Sie vom Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter einen Warengutschein oder andere Gutscheine kaufen.

Zum Schluss möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie alle Freibeträge für Geschenke an Mitarbeiter dokumentieren müssen. Sämtliche Sachzuwendungen müssen im Lohnkonto des Mitarbeiters festgehalten werden. Achten Sie zudem auch auf die vorgeschriebenen Kopien der Rechnungen oder Gutscheine.

Sollten Sie noch Fragen zum Freibetrag für Geschenke an Mitarbeiter haben, so wenden Sie sich gerne an die Experten von TROIKA. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Mitarbeitergeschenke und beraten Sie gerne persönlich.

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